TECHNIBAG » Allgemeine Verkaufsbedingungen
ARTIKEL 1. ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ genannt, regeln die Rechte und Pflichten von TECHNIBAG und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf der von TECHNIBAG vertriebenen Produkte (im Folgenden „Produkte“ genannt) und Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt).
Der Kunde erklärt, dass er diese AGB vor Aufgabe seiner Bestellung zur Kenntnis genommen hat. Die Tatsache, dass der Kunde durch die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags eine Bestellung für ein Produkt oder eine Dienstleistung aufgibt, bedeutet, dass er die vorliegenden AGB vollständig und ohne Vorbehalt akzeptiert.
Diese AGB haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, die in anderen Dokumenten enthalten sind, es sei denn, es wurde vorher ausdrücklich und schriftlich davon abgewichen. Der Kunde kann sich nicht auf irgendein anderslautendes Dokument berufen, insbesondere nicht auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Beziehung zu TECHNIBAG stets den neuesten AGB unterliegt, die am Tag des Zustandekommens des Vertrags gemäß Artikel 2 in Kraft sind.
1.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TECHNIBAG die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich angemessen ändern kann und dass ihre Geschäftsbeziehung stets durch die letzten, am Tag der Bestellung gültigen Bedingungen geregelt wird.
1.3. Die französische Version der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor allen anderen Versionen.
ARTIKEL 2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
2.1. Jede Bestellung des Kunden muss in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Schreiben) erfolgen und die gewünschte Lieferadresse, die Rechnungsadresse, die Bestellnummer, das Bestelldatum, die Artikelnummern, die Menge und die Spezifikationen der bestellten Produkte oder Dienstleistungen enthalten. Eine Bestellung mit unvollständigen oder falschen Angaben kann zu Fehlern oder Verzögerungen führen, die TECHNIBAG nicht angelastet werden können.
2.2. Im Falle eines Kostenvoranschlags stellt das von TECHNIBAG erstellte Angebot ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Angebot einen Monat ab dem Datum seiner Ausstellung gültig.
Der Vertrag kommt mit dem Eingang des vom Kunden unterzeichneten Angebots bei TECHNIBAG zustande. Gegebenenfalls sendet TECHNIBAG dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang des Auftrags.
2.3. Liegt kein Kostenvoranschlag vor, gilt ein Auftrag erst dann als angenommen und der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn TECHNIBAG eine Bestätigung des Auftrags oder seiner Ausführung versendet.
2.4. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kommt der Vertrag für alle Aufträge für Verpackungsmaschinen, unabhängig davon, ob TECHNIBAG einen Kostenvoranschlag erstellt hat oder nicht, erst mit dem Eingang der von TECHNIBAG erstellten und vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung bei TECHNIBAG zustande.
2.5. Der Auftrag ist für den Kunden persönlich gültig und kann nicht ohne die Zustimmung von TECHNIBAG abgetreten werden.
2.6. Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, kann der Auftrag vom Kunden nicht mehr storniert werden. Der Preis wird dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort fällig.
ARTIKEL 3. DIENSTLEISTUNGEN
Auf Wunsch des Kunden erbringt TECHNIBAG die vom Kunden bestellten Leistungen. Insbesondere bietet TECHNIBAG dem Kunden die folgenden Dienstleistungen an:
3.1. „Schlüsselfertiges Produkt“:
Die Dienstleistung „Schlüsselfertiges Produkt“ bezieht sich auf Verpackungsmaschinen. Sie kann nach Wahl des Kunden die folgenden fünf Schritte umfassen:
Wenn der Kunde die Option „schlüsselfertiges Produkt“ bestellt, ist TECHNIBAG verpflichtet, die erforderlichen Anschlüsse des Produkts an seine pneumatisch-elektrische Umgebung und an spezifische Gase herzustellen und den Betrieb des Produkts vorzuführen. TECHNIBAG gibt lediglich Empfehlungen ab; der Kunde stellt TECHNIBAG alle Energiequellen zur Verfügung, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts erforderlich sind. Es wird vereinbart, dass TECHNIBAG in keinem Fall die Konformität der vom Kunden vorgeschlagenen physischen Umgebung des Produkts, insbesondere der elektrischen Umgebung, mit dem Produkt bestätigt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bezüglich der Lieferung der Elemente für die Installation (Leistung, Produkt, Flüssigkeit, Handhabung und alle anderen im Vertrag festgelegten Mittel) einzuhalten; der Vertrag kann durch einen allgemeinen Lageplan ergänzt werden, um die Anschlusspunkte zu verdeutlichen, an denen TECHNIBAG die Anschlüsse herstellen muss.
TECHNIBAG kann einen „Linienmanagement“-Schrank liefern, der es ermöglicht, die Energieversorgung der Maschinen an einem einzigen Punkt zu gruppieren, um die Gesamtheit der Anlage abschalten zu können. Er kann in keinem Fall mit einem Schaltschrank gleichgesetzt werden, der über Schutzvorrichtungen verfügt, die den elektrischen Normen für Industriegebäude entsprechen müssen. Für diesen letzten Punkt ist der Kunde verantwortlich, da er nicht in den Zuständigkeitsbereich von TECHNIBAG fällt.
Wenn der Kunde die oben genannten Schritte nicht unternommen hat, so dass TECHNIBAG die Inbetriebnahme nicht sofort vornehmen kann, wird TECHNIBAG von seinen Verpflichtungen bezüglich des „schlüsselfertigen Produkts“ entbunden, wobei der Kunde die Kosten für eine erneute Anreise von TECHNIBAG oder eine erneute Lieferung von Material zu tragen hat.
3.2. Wartung:
TECHNIBAG bietet auf Bestellung Wartungsleistungen für die vom Kunden bestellten Produkte an.
Bestimmte Produkte erfordern eine regelmäßige Wartung gemäß den Modalitäten, die in den für sie geltenden Normen und/oder Anleitungen enthalten sind und die der Kunde nach eigener Aussage genau kennt. Es obliegt dem Kunden, TECHNIBAG vor dem empfohlenen Termin mit der Durchführung dieser Wartung zu beauftragen. Die Nichteinhaltung des empfohlenen Wartungsplans durch den Kunden entbindet TECHNIBAG von jeglicher Haftung, insbesondere im Falle eines Unfalls.
Die Wartungsangebote umfassen niemals die Prüfung und den Schutz der physischen Umgebung (Klimatisierung der Räumlichkeiten, Isolierung, elektrische Anschlüsse usw.) der Produkte, für die der Kunde verantwortlich ist.
Die Wartungsleistungen werden zu den Bedingungen und Preisen in Rechnung gestellt, die am Tag der Bestellung dieser Leistungen gelten.
3.3. Kundendienst:
TECHNIBAG bietet außerdem einen Kundendienst für die vom Kunden bestellten Produkte und Dienstleistungen zu den bei der Bestellung festgelegten Bedingungen an.
3.4. Erbringung der Dienstleistungen:
TECHNIBAG verpflichtet sich, seine Leistungen, für deren Erbringung das Unternehmen sich verpflichtet, die erforderlichen Mittel einzusetzen, mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Einhaltung der Regeln ihrer Kunst zu erbringen.
In diesem Zusammenhang obliegt es dem Kunden:
– einen Ansprechpartner zu benennen, der während der gesamten Dauer der Dienstleistung der Ansprechpartner von TECHNIBAG bleibt,
– sicherzustellen, dass TECHNIBAG die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgabe erforderlichen Anweisungen rechtzeitig erhält,
– alle notwendigen Arbeitsunterlagen auszuhändigen oder von seinen Lieferanten oder Subunternehmern aushändigen zu lassen,
– die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um unverzüglich alle Hindernisse zu beseitigen oder alle Schwierigkeiten auszuräumen, die die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen behindern könnten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte an einem für ihre Betriebsbedingungen geeigneten Ort zu betreiben und sie in einer Umgebung zu halten, die hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit, Licht usw. geeignet ist, und zwar in Übereinstimmung mit dem Standortplan, der dem Kunden ggf. zur Verfügung gestellt wurde.
ARTIKEL 4. LIEFERUNG
4.1. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, werden die Produkte dem Kunden gemäß dem Incoterm Ex Works (ICC 2020) im Lager von TECHNIBAG geliefert.
Der Kunde ist daher insbesondere für die Transportkosten, Zollgebühren und Versicherungskosten verantwortlich und trägt die Risiken, die mit dem Transport der Produkte verbunden sind. Gegebenenfalls verpflichtet sich der Kunde, bei Erhalt alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren zu begleichen, die aufgrund der Lieferung der genannten Produkte selbst fällig werden, wobei TECHNIBAG zu keinem Zeitpunkt in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden kann.
Wird der Versand der Produkte aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Kontrolle von TECHNIBAG liegt, verzögert, kann TECHNIBAG beschließen, die Produkte gegebenenfalls auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern und zu transportieren. Diese Bestimmungen ändern in keiner Weise die Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
4.2. Die von TECHNIBAG angegebene Lieferfrist dient lediglich der Information und wird in keiner Weise garantiert.
Folglich kann eine vertretbare Verzögerung der Lieferung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen nicht zu Schadensersatzansprüchen des Kunden oder zur Stornierung des Auftrags führen.
Sofern nicht anders vereinbart, laufen die Lieferfristen ab dem jüngsten der folgenden Zeitpunkte:
– das Datum des Vertragsschlusses, für das auf Artikel 2 oben Bezug genommen wird;
– das Datum, an dem der Kunde gemäß den Verpflichtungen, die er bei Vertragsabschluss eingegangen ist, alle Elemente zur Verfügung gestellt hat, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglichen, und über Dokumente wie z.B. eine Importlizenz verfügt, die er sich beschaffen muss. TECHNIBAG stellt eine Auftragsbestätigung aus, in der das Versanddatum angegeben ist.
Die Lieferung der Dienstleistung wird von den Parteien in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.4.3. Nach Erhalt des bestellten Produkts muss der Kunde oder der Empfänger den Zustand des Produkts überprüfen.
Im Falle fehlender oder während des Transports beschädigter Produkte muss der Kunde bei Erhalt der Produkte alle notwendigen Vorbehalte auf dem Bestellschein sowie per Einschreiben mit Rückschein an TECHNIBAG innerhalb einer Frist von maximal achtundvierzig (48) Stunden ab dem Lieferdatum anmelden. Gemäß Artikel L 133-3 des frz. Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) müssen diese Vorbehalte außerdem dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei (3) Tagen nach der Lieferung mitgeteilt werden.
Anderenfalls kann der Kunde bei TECHNIBAG keine Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel geltend machen.
ARTIKEL 5. PREIS
Der Preis der Produkte und Dienstleistungen ist der Preis, der in dem gemäß Artikel 2 geschlossenen Vertrag enthalten ist, unter Ausschluss aller Informationen, Auskünfte und Eigenschaften, die in Katalogen, Prospekten, Preislisten, technischen Datenblättern oder anderen von TECHNIBAG herausgegebenen Dokumenten enthalten sind, die nur als Hinweis dienen.
Die Preise sind in Euro und ohne Steuern angegeben, gemäß dem lokalen Incoterm Ex Works (ICC 2020) von TECHNIBAG. Dementsprechend werden sie um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz erhöht.
Diese Preise verstehen sich ohne eventuelle Überweisungsgebühren und ohne die aus den Wechselkursen resultierenden Kosten, die vom Kunden zu tragen sind.
TECHNIBAG behält sich das Recht vor, seine Preise jederzeit zu ändern. Das Unternehmen verpflichtet sich jedoch, die bestellten Produkte zu den Preisen in Rechnung zu stellen, die bei Vertragsabschluss gemäß Artikel 2 angegeben wurden, so dass die geänderten Preise für künftige Bestellungen des Kunden gelten.
Für Bestellungen unter 35 € zzgl. MwSt. ohne Transport- und Verpackungskosten wird eine Pauschalgebühr erhoben.
Ungeachtet des Vorstehenden wird der Kunde darüber informiert, dass der Preis der Produkte weitgehend von den Kosten der Rohstoffe abhängt, aus denen sie bestehen. Aufgrund der Volatilität der Kosten für diese Rohstoffe akzeptiert der Kunde daher, dass die Preise jederzeit geändert werden können. TECHNIBAG wird den Kunden so schnell wie möglich darüber informieren. Die entsprechend angepassten Preise gelten für laufende und zukünftige Bestellungen des Kunden, wobei für laufende Bestellungen nur die Erhöhung der Kosten für die Rohstoffe, aus denen die Produkte bestehen, auf den im Vertrag aufgeführten Preis übertragen wird, unter Ausschluss jeglicher anderer Änderungen.
ARTIKEL 6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden von TECHNIBAG gewährten Zahlungsbedingungen:
– Zahlung einer Anzahlung am Tag des Zustandekommens des Vertrags, deren Höhe im Vertrag festgelegt ist,
– Zahlung des Restbetrags vor dem Versand des Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung.
Eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden kann die Forderung nach Sicherheiten oder einer Barzahlung vor der Ausführung der erhaltenen Aufträge rechtfertigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Änderung in der Leistungsfähigkeit des Schuldners, in seiner beruflichen Tätigkeit (oder der Gesellschaftsform) oder wenn eine Abtretung, Vermietung, Verpfändung oder Einbringung seines Geschäftsvermögens eine ungünstige Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des Käufers hat.
Die Bezahlung der Bestellungen erfolgt per Banküberweisung, sofern nicht anders vereinbart.
Die Finanzgebühren (Bankgebühren in Verbindung mit dem Wechselkurs, Bankprovisionen für Zahlungsvorgänge außerhalb des Ausstellungsgebiets, andere Bankprovisionen usw.), die den etwaigen Gebühren entsprechen, die ausschließlich von der Bank des Kunden aufgrund der Durchführung eines Zahlungsvorgangs erhoben werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 7. VERSPÄTETE ODER AUSBLEIBENDE ZAHLUNG
Vertragsstrafen werden fällig, wenn die Zahlung der geschuldeten Beträge nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum und nach Ablauf der in den vorliegenden AGB festgelegten Frist erfolgt. Diese Vertragsstrafen entsprechen dem Betrag, der sich aus der Anwendung eines Zinssatzes ergeben würde, der dem Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes am Tag der Rechnungsstellung entspricht, und laufen von Rechts wegen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, ab dem auf der Rechnung oder den Wechseln angegebenen Fälligkeitsdatum.
Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird bei Zahlungsverzug von Rechts wegen eine Pauschalentschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro fällig. Sobald die entstandenen Einziehungskosten den Betrag dieser Pauschalentschädigung übersteigen, kann TECHNIBAG eine zusätzliche Entschädigung verlangen, wobei der Nachweis zu erbringen ist.
Wenn die Zahlung in Raten erfolgt, führt die Nichtzahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, fällig oder nicht fällig, ohne vorherige Mahnung.
In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus einem anderen Grund geschuldet werden, sofort fällig, sofern TECHNIBAG nicht die Auflösung des entsprechenden Auftrags wählt. Bei Zahlungsverzug kann TECHNIBAG alle laufenden Aufträge aussetzen, unbeschadet anderer Rechtsmittel, und alle weiteren Aufträge, deren Lieferung noch nicht erfolgt ist, können von Rechts wegen aufgelöst werden.
In keinem Fall dürfen die Zahlungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNIBAG ausgesetzt werden oder Gegenstand einer Aufrechnung oder Preisminderung sein.
ARTIKEL 8. EIGENTUMSVORBEHALT
Der Übergang des Eigentums an den gelieferten Produkten wird bis zur vollständigen Zahlung des entsprechenden Preises und seines Zubehörs zurückgestellt, ungeachtet des Übergangs der Risiken auf den Kunden ab der Lieferung. Infolgedessen behält sich TECHNIBAG ausdrücklich das Recht vor, die gelieferten Produkte, die sich noch im Besitz des Kunden befinden, zurückzufordern, falls der Kunde gegenüber TECHNIBAG in Zahlungsverzug bleibt.
In diesem Zusammenhang behält sich TECHNIBAG das Recht vor, im Falle eines gerichtlichen Sanierungs- oder Liquidationsverfahrens gegen den Kunden die verkauften und unbezahlten Produkte im Rahmen des Konkursverfahrens gemäß den geltenden gesetzlichen und/oder regulatorischen Bestimmungen zu beanspruchen.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die gelieferten Produkte auch nach der Lieferung noch identifizierbar sind. Produkte, die auf Lager sind, gelten als unbezahlte Produkte. Für den Fall, dass die betreffenden Produkte Gegenstand eines Weiterverkaufs durch den Kunden waren, behält sich TECHNIBAG ausdrücklich den vom Käufer noch nicht gezahlten Verkaufspreis zu seinen Gunsten vor, und zwar in Höhe ihrer eigenen Forderung gegenüber dem Kunden.
ARTIKEL 9. GARANTIEN UND HAFTUNG
– Bei gebrauchten Produkten: für sechs (6) Monate ab dem Versanddatum, mit Ausnahme von elektrischen und pneumatischen Komponenten, für die die Garantie drei (3) Monate beträgt,
– Bei Neuprodukten: für ein (1) Jahr ab dem Datum des Versands.
Diese Garantie ist auf den kostenlosen Ersatz der Produkte beschränkt, die für den Zweck, für den sie bestimmt waren, als ungeeignet anerkannt werden, ausgenommen die Reisekosten der Techniker.
Sofern TECHNIBAG nichts anderes vereinbart hat, muss der Kunde das als defekt geltende Teil auf eigene Kosten zurücksenden, damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann.
Die entsprechende Reklamation muss per Einschreiben unmittelbar nach Auftreten des Mangels und auf jeden Fall vor Ablauf einer Frist von 10 Tagen erfolgen.
Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht auf das genannte Teil zurückzuführen ist, werden die Kosten für die Garantieleistungen von TECHNIBAG dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Die Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises zum vereinbarten Termin führt zur sofortigen Beendigung der Garantie.
TECHNIBAG kann in jedem Fall nicht haftbar gemacht werden und die Garantie ist ausgeschlossen, wenn der Mangel seinen Ursprung in den folgenden Fällen hat:
– Fahrlässigkeit, insbesondere bei der Lagerung und dem Gebrauch der Produkte,
– Verwendung der Produkte für andere Zwecke als die, für die sie bestimmt sind,
– Hinzufügung von Materialien, die nicht von TECHNIBAG stammen und/oder nicht von TECHNIBAG durchgeführt wurden,
– Reparaturen, Änderungen, Eingriffe oder Modifikationen, die ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TECHNIBAG durchgeführt wurden,
– Nichtbeachtung der Umgebungsbedingungen des Produkts.
Darüber hinaus sind Verschleißteile, wie sie in der Bedienungsanleitung des Produkts aufgeführt sind, von der Garantie ausgeschlossen.
9.2. Verantwortlichkeiten:
TECHNIBAG ÜBERNIMMT KEINE ANDERE GARANTIEVERPFLICHTUNG ALS DIE OBEN GENANNTE.
Es obliegt dem Kunden, TECHNIBAG die Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen mitzuteilen, die seinen Bedürfnissen entsprechen, insbesondere die technischen Informationen, die für eine genaue Beurteilung der gewünschten Produkte und Dienstleistungen erforderlich sind, und dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Eigenschaften in allen Punkten seinen Erwartungen entsprechen. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Produkte und Dienstleistungen, die er erwirbt, im Detail kennt und er bestätigt, dass er sich die Informationen über die bestellten Produkte und Dienstleistungen beschaffen konnte und diese verstanden hat.
Bei Zweifeln an der Auslegung einer Klausel oder bei Fehlen eines Hinweises, der es ermöglicht, den Umfang der Verpflichtungen von TECHNIBAG zu bestimmen, erkennt der Kunde an, dass die Verpflichtungen von TECHNIBAG als Mittelverpflichtungen zu verstehen sind.
Es obliegt dem Kunden, die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsbedingungen bei der Nutzung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen durch TECHNIBAG sicherzustellen.
TECHNIBAG kann in keinem Fall gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden, wenn die erbrachten Leistungen oder gelieferten Produkte mit den bestellten übereinstimmen. Die Übereinstimmung mit der Bestellung wird unter Bezugnahme auf den gemäß Artikel 2 geschlossenen Vertrag beurteilt.
TECHNIBAG haftet in keinem Fall gegenüber dem Kunden oder Dritten für indirekte Schäden, insbesondere Betriebsverluste, Kundenverluste, Geschäftsschäden, Imageschäden, die sich aus dem Besitz oder der Nutzung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen ergeben.
Die Haftung von TECHNIBAG übersteigt in keinem Fall den Betrag, den der Kunde als Gegenleistung für seine Verpflichtungen gezahlt hat.
ARTIKEL 10. RETOUREN
Kein Produkt darf ohne vorherige Zustimmung von TECHNIBAG an TECHNIBAG zurückgegeben werden. Im Falle der Annahme gehen die Transportkosten ausschließlich zu Lasten des Kunden, es sei denn, TECHNIBAG hat ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Nach der Zustimmung zur Rücksendung wird TECHNIBAG nur dann eine Gutschrift ausstellen, wenn TECHNIBAG nach Prüfung den einwandfreien Zustand der Produkte festgestellt hat und die Produkte von TECHNIBAG akzeptiert wurden.
ARTIKEL 11. VERTRAULICHKEIT – GEISTIGES EIGENTUM
Generell bewirkt der Vertrag keine wie auch immer geartete Abtretung der mit den Produkten und Dienstleistungen verbundenen geistigen Eigentumsrechte an den Kunden. Alle Dokumente und technischen Daten, Anleitungen, Muster oder andere Dokumente, die dem Kunden im Rahmen der Ausführung des Vertrags von TECHNIBAG zur Verfügung gestellt werden, sowie gegebenenfalls die damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums bleiben das ausschließliche Eigentum von TECHNIBAG. Der Kunde darf sie daher ohne vorherige Zustimmung von TECHNIBAG weder an Dritte weitergeben noch zu anderen als den in dem gemäß Artikel 2 der vorliegenden Bedingungen geschlossenen Vertrag vorgesehenen Zwecken verwenden.
Der Kunde gestattet TECHNIBAG, seinen Namen und sein Logo als kommerzielle Referenz zu verwenden.
ARTIKEL 12. HÖHERE GEWALT
TECHNIBAG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung einer seiner in den vorliegenden AGB beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt oder auf ein zufälliges Ereignis zurückzuführen ist.
Als solche gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Krieg, Aufruhr, Aufstand, soziale Unruhen, Streiks jeglicher Art und Versorgungsprobleme von TECHNIBAG oder jedes andere Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs von TECHNIBAG liegt und insbesondere zu vollständiger oder teilweiser Arbeitslosigkeit bei TECHNIBAG, seinen Lieferanten oder Subunternehmern führt oder die Produktion unmöglich macht oder ruinös werden lässt, die vollständige oder teilweise Blockierung der Kommunikationsmittel, einschließlich der Netzwerke.
Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt führt zur sofortigen Aussetzung der Vertragserfüllung. Wenn der Fall höherer Gewalt länger als 60 Tage andauert, kann der Vertrag auf Initiative einer der beiden Parteien ohne Anspruch auf Entschädigung auf beiden Seiten aufgelöst werden.
ARTIKEL 13. AUFLÖSUNG
TECHNIBAG behält sich das Recht vor, den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein aufzulösen:
– im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Kunden, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, seiner Geheimhaltungspflicht, der Einhaltung der geistigen Eigentumsrechte von TECHNIBAG und ganz allgemein der loyalen Erfüllung des Vertrags, dreißig (30) Tage nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein, in der die geschädigte Partei ihre Absicht erklärt, von dieser Klausel Gebrauch zu machen, unbeschadet des Ersatzes aller direkten und indirekten Schäden, die ihr durch diese Kündigung entstehen könnten;
– im Falle einer ungünstigen Veränderung der finanziellen oder geschäftlichen Situation des Kunden, die zu einem Zahlungsausfall führen könnte.
Falls es der säumigen Partei aufgrund der Art der nicht erfüllten Verpflichtung nicht möglich ist, Abhilfe zu schaffen (Beispiel: Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung), kann der Vertrag von Rechts wegen von einer der beiden Parteien ohne vorherige Inverzugsetzung aufgelöst werden.
Im Falle der Auflösung des Vertrags wird TECHNIBAG von seinen Verpflichtungen befreit.
TECHNIBAG ist dem Kunden aus diesem Grund zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
ARTIKEL 14. VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN
Der Kunde wird durch die vorliegenden AGB darüber informiert, dass TECHNIBAG sich das Recht vorbehält, die gesamten oder einen Teil der gegenüber dem Kunden eingegangenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.
ARTIKEL 15. TOLERANZ UND TEILNICHTIGKEIT
Die Tatsache, dass TECHNIBAG sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, kann in keiner Weise als Verzicht seinerseits ausgelegt werden, sich zu einem späteren Zeitpunkt auf diese Bestimmungen zu berufen, insbesondere die Tatsache, eine verspätete Zahlung nicht einzufordern.
Die eventuelle Nichtigkeit einer Klausel hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln der vorliegenden Bedingungen.
ARTIKEL 16. GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT
Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Die offizielle Version des vorliegenden Vertrags ist die französische Version.
Im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen in Bezug auf die hieraus resultierenden Transaktionen ist ausschließlich das Handelsgericht von Villefranche/Saône zuständig. Diese Klausel gilt auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Nebenantrags oder einer Vielzahl von Beklagten und unabhängig von der Zahlungsart und den Zahlungsmodalitäten.
ARTIKEL 17. BEWEIS
Im Falle eines Rechtsstreits erklären sich die Parteien damit einverstanden, das Fax und die E-Mail als Originalschriftstück zu betrachten, das als Beweismittel gilt, und verzichten darauf, dieses Beweismittel anzufechten, es sei denn, seine Echtheit wird bestritten.
ARTIKEL 18. PERSONENBEZOGENE DATEN
18.1 Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert, dass TECHNIBAG bei der Auftragserteilung die in der Bestellung genannten Daten zum Zwecke der Bearbeitung der Bestellung sammeln, speichern, verarbeiten und verwenden muss, und zwar gemäß den Bestimmungen des frz. Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2018-493 vom 20. Juni 2018. Andernfalls ist TECHNIBAG nicht in der Lage, die Bestellung zu bearbeiten.
18.2 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden. Die gesammelten Informationen sind streng vertraulich und nur für die zuständigen Abteilungen von TECHNIBAG bestimmt, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags tätig werden, es sei denn, der Kunde stimmt der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Dritte zu. Sie werden für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
18.3 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung, Übertragbarkeit seiner Daten oder das Recht, eine Beschwerde oder eine postmortale Verfügung einzureichen, indem er die zuständige Abteilung per E-Mail unter der folgenden Adresse kontaktiert: contact@technibag.com
Zwischen 1.000 und 30.000
beutel / jahr
Zwischen 10.000 und 20.000
beutel / jahr
ZWISCHEN 50.000 und mehreren mio. beutel / jahr
Was auch immer die Besonderheiten Ihrer Anwendungen und Prozesse sind,
TECHNIBAG setzt sein Fachwissen ein, um die Leistung zu gewährleisten
Betrieb Ihrer Füllungen.
50.000 BIS ÜBER 10 MIO. BEUTEL / JAHR
Weitere Rubriken in Bearbeitung, neue Produkte in Vorbereitung …
„*“ zeigt erforderliche Felder an